Wärmedämmverbundsysteme
Gebäude, die dem Wärmeschutz-Standard der 1970er Jahre entsprechen,
verbrauchen heute ein Mehrfaches an Heizenergie als Häuser, die den
Standard von 1995 erfüllen. Bis zu 75% der Wärmeverluste gehen
dabei auf das Konto der ungedämmten Außenwände. Grundsätzlich
besteht ein WDV-System aus 3 Hauptkomponenten, die an einer tragenden Hauswand
angebracht werden - nämlich dem Dämmstoff (wie z.B. Polysterol-Partikelschaum,
Steinwolle oder Mineralschaumplatte), der Armierung zur Verstärkung
der Dämmplatten, bestehend aus einer Armierungsmasse und einem Armierungsgewebe
aus Glasfaser (damit wird eine spätere Rissbildung verhindert) sowie
der Schlussbeschichtung bzw. der Außenhaut aus Putze, Holz, Keramik, Klinker oder Metall.
Wärmstens zu empfehlen:
Wärmedämmung reduziert den Heizenergiebedarf
Haben Sie manchmal das Gefühl: "Es zieht?" Dafür können
ungedämmte Außenwände verantwortlich sein, bei denen die
Frostgrenze direkt im Mauerwerk liegt.
Die Innenseite dieser Wände ist im Winter deutlich kälter als
die Raumluft, hierdurch entstehen Zuglufterscheinungen. Der Einsatz eines
WDV-Systems heißt deshalb immer Außendämmung. Nur sie erzielt
in Sachen Bauphysik Bestnoten. Durch die außen liegende Dämmung
wird die Frostgrenze in die Dämmschicht verlegt und kann hier
keine Schäden anrichten. An der Innenseite unterscheidet sich die Temperatur
der Außenwand kaum noch von der Temperatur der Raumluft.
Ein herrlich angenehmes Raumklima ist das Ergebnis. Gleichzeitig schlägt
sich die Raumluftfeuchtigkeit nicht auf der warmen Oberfläche der Wände
nieder. Der Gefahr einer Schimmelpilzbildung wird so entgegengewirkt. Auch
die Sommerhitze kann nicht unmittelbar auf das Mauerwerk einwirken (Thermoskanneneffekt):
Während die außen gedämmte Wand im Winter als Wärmespeicher
dient und für ein angenehmes
Raumklima sorgt, bleibt sie im Sommer angenehm kühl.
Warum ein Energieausweis? Der umfangreiche, bedarfsorientierte Energieausweis
dokumentiert den Zustand von Gebäudehülle, Heizungsanlage, Lüftung,
Warmwasserbereitung und die Art der eingesetzten Energieträger. Die
Analyse dieser Werte stellt den rechnerischen "Norm"-Energieverbrauch
des Gebäudes dar und ist aussagekräftig beim direkten Vergleich
von Gebäuden ähnlicher Bauart.
Der einfachere, verbrauchsorientierte Energieausweis hingegen dokumentiert
den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Abrechnungszeiträume.
Er ist weniger aussagekräftig, da z. B. das persönliche Nutzerverhalten
der Bewohner einen sehr starken Einfluss auf den Energieverbrauch von Gebäuden
nimmt.
"Und was verbraucht Ihr Haus?"
Der Energieausweis zeigt es schwarz auf weiß!
Was für Kühlschränke und andere Haushaltsgeräte schon
gängige Praxis ist, wird ab Mitte 2008 auch für Gebäude Pflicht:
die Dokumentation der "Energieeffizienz". Denn die EU-Gebäuderichtlinie
verpflichtet die Mitgliedsstaaten, sicherzustellen, dass beim Bau, beim
Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden ein Ausweis über
die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt wird.
Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises darf 10 Jahre nicht überschreiten.
Zudem sind dem Energieausweis Empfehlungen für die kostengünstige
Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz beizufügen.
Schon mal was von der EnEV und dem Energieausweis gehört?
Kaum zu glauben: Der Energieverbrauch durch Wohngebäude macht in
Deutschland fast 50 % aus. Dieser soll mithilfe der EnEV (Energieeinsparverordnung)
verringert werden.
Deshalb fordert die EnEV beim Neubau oder der Erneuerung von Außenbauteilen
den Nachweis des Wärmeschutzes.
Das gesamte Gebäude wird mit seiner Anlagentechnik als Einheit betrachtet
und der rechnerische Primär-Energiebedarf ermittelt. Dieser wird aktuell
bei Neubauten in einem Energiebedarfsausweis dokumentiert.
Für Altbauten gab es bisher keine Dokumentationspflicht für den
rechnerischen oder tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes.
Dies ändert sich zukünftig unter bestimmten Umständen mit
Einführung des Energieausweises, bisher auch als Energiepass bezeichnet.
Wann verbrauchs-, wann bedarfsorientiert?
- für Gebäude kleiner als 5 Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet
wurden, wird der bedarfsorientierte Energieausweis verbindlich vorgeschrieben
- für Gebäude, die durch Sanierungsmaßnahmen auf einen
energetischen Stand gebracht worden sind, der mindestens dem Stand der
ersten Wärmeschutzverordnung (1977) entspricht, gilt die Wahlfreiheit
zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis
- die Wahlfreiheit wird auch bei größeren Gebäuden mit
5 oder mehr Wohneinheiten eingeräumt
- der Energieausweis im Gebäudebestand wird voraussichtlich ab dem
1. Juli 2008 Pflicht
- Energieausweise, die schon vor dem 1. Oktober 2008 ausgestellt werden,
können grundsätzlich mit Wahlfreiheit ausgestellt werden
- Energieausweise, die vor Inkrafttreten der EnEV ausgestellt wurden,
haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren
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